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Es wird ein Urteil des EuGH zur Schufa erwartet


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    Die Schufa hat die Macht über nahezu jeden Verbraucher in Deutschland. Denn das Schufa-Scoring trägt einen erheblichen Beitrag dazu bei, ob ein Verbraucher einen Kredit oder Mobilfunk-Vertrag erhält oder eine Wohnung anmieten kann. Denn Banken, Mobilfunk- und Stromanbieter sowie Vermieter verlangen meist eine Schufa-Auskunft. Ist der Score zu schlecht, lehnen die Unternehmen meist einen Vertragsabschluss ab.

    Das Problem an der Sache: Der Score entsteht maschinell, ein Computer berechnet diesen. Einige der Berechnungs-Faktoren hält die Schufa nach wie vor geheim. Bekannt ist jedoch, dass etwa die Anzahl an Girokonten und Kreditkarten sowie das Zahlungsverhalten ausschlaggebende Kriterien zur Berechnung des Schufa-Scores darstellen. Dafür sammelt die Schufa entsprechende Daten über die Verbraucher.

    Es ist weder ethisch noch juristisch vertretbar, dass eine Maschine Entscheidungen über Menschen trifft. Das regelt die DSGVO in Art. 22.  Das bedeutet: Der Schufa-Score darf keinesfalls der alleinige ausschlaggebende Punkt sein, ob ein Unternehmen mit einem Verbraucher einen Vertrag eingeht.

    Die Schufa hat scheinbar in Hinblick auf das bevorstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darauf mit einem Schreiben an ihre Vertragspartner reagiert. Darin verlangte die Auskunftei von ihren Kunden, dass diese eine Erklärung abgeben, in der sie angeben, dass der Score für sie gar nicht so wichtig sei.

    Es ist anzunehmen, dass die Schufa so reagiert, weil ein EuGH-Urteil zugunsten der Verbraucher bedeuten würde, dass die Auskunftei viel Macht verliert und ihr Geschäftsmodell komplett neu denken müsste. Unwahrscheinlich ist das nicht, denn der Generalanwalt hat sich in seiner Erklärung gegen das Scoring der Schufa ausgesprochen. Seiner Meinung nach ist das Scoring rechtswidrig, wenn es maßgeblich zur Entscheidung über einen Vertragsabschluss beiträgt. Der EuGH muss der Einschätzung des Generalanwalts zwar nicht folgen, aber in den meisten Fällen trifft das zu.

    Hintergrund des Verfahrens ist ein Rechtsstreit, bei dem die Bank der Klägerin einen Kredit verweigerte. Das Urteil fällt der EuGH am 7. Dezember 2023.

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    Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen besprechen wir gemeinsam die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

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    Stichworte: Schufa, Schufa-Eintrag, Schufa-Auskunft, EuGH-Urteil, Schufa-Score, Scoring-Verfahren

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    Author: James Turner

    Last Updated: 1704041161

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